Was wir brauchen
Wir Krankenhausbeschäftigte garantieren jeden Tag auf hohem professionellen Niveau die Gesundheitsversorgung Hamburgs. Doch wie es jetzt ist, darf es für uns und unsere PatientInnen nicht weitergehen. Wir arbeiten Tag für Tag am Limit. Das muss sich ändern! Der individuelle Bedarf des Patienten muss bestimmen, wie viel Personal auf einer Station eingesetzt wird. Nur so können wir menschenwürdig und mit hoher Qualität versorgen. Das ist der Anspruch aller KollegInnen und jedes einzelnen Patienten. Um menschenwürdige Bedingungen und hohe Versorgungsqualität in den Hamburger Krankenhäusern herzustellen brauchen wir:
- Ermittlung des Personalbedarfs für jede einzelne Schicht und jeden einzelnen Patienten. Die Instrumente dafür sind vorhanden.
- Feste Quoten für Bereiche wie Intensivmedizin, Kreißsäle, Notaufnahme, Geriatrie, Therapie und Reinigung, wie sie von Fachgesellschaften schon lange empfohlen werden.
- Erstklassige Ausbildung, in der die Auszubildenden nicht auf die Sollbesetzung angerechnet werden und ausreichende, qualifizierte Anleitung und Begleitung in der praktischen Ausbildung.
- Scharfe und wirksame Sanktionen gegen die Klinikbetreiber bei Nichteinhaltung der Regelungen.
Hamburg kann, wenn Hamburg will!
Hamburg hat zur Umsetzung solcher Regelungen genügend eigenen Handlungsspielraum und muss nicht auf den Bund und Jens Spahn warten. Was in Hamburg geregelt werden kann, soll auch in Hamburg geregelt werden.
- Hamburg kann weiterhin trotz Verfassungsgerichtsurteil zu einzelnen Bereichen wie Ausbildung, Reinigung oder Hebammen Personalvorgaben als Gesetze erlassen.
- Hamburg kann Verordnungen zu Qualitätsanforderungen erlassen. Hamburg ist selber Betreiber des Universitätsklinikums und kann dort alle Qualitätsvorgaben per Anweisung umsetzen.
- Hamburg kann dafür sorgen, dass die Krankenhäuser ihre tatsächlichen Investitionskosten erstattet bekommen, in Kombination mit Vereinbarungen zwischen der Regierung und den einzelnen Krankenhausträgern, für verbindliche Regelungen zur bedarfsgerechten Personalbemessung und ihrer Kontrolle, für alle Bereiche.